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Kleiner Imbiss zu vermieten - aktuell eine Pizzeria abzugeben an einem Standort ohne Konkurrenz!

BEREITS NEU VERMIETET!

Imbiss-Betrieb in Bonn abzugeben. Auf ca. 18 qm erwartet Sie ein vollausgestatter Imbiss. Aktuell wird in dem Imbiss überwiegend Pizza verkauft.

An diesem Standort läßt sich aber auch gut ein Verkauf von "Döner" etablieren.

Da der jetzige Betreiber den Imbiss vollkommen alleine führt, kann leider nicht alles umgesetzt werden, weil dies einfach zu viel Zeit beanspruchen würde und man es als Einzelperson nicht bewerkstelligen kann.

Aktuell wird auch kein Lieferservice angeboten. Bei diesem Objekt ist also noch sehr viel Potential unausgeschöpft.

Dieser Imbiss eignet sich ideal für ein Ehepaar.

Zu dem Imbiss gehören drei eigene Kunden-Parkplätze. Ihre Kundschaft muß also nicht nach einem Parkplatz suchen, sondern kann direkt an Ihrem Imbiss halten/parken.

Sehr gut funktionierende Abluftanlage, großer Pizza-Offen, Kühltheke, 1 grosser Coca-Cola Kühlschrank, Hocker, etc.

Das Objekt liegt in einem sehr gepflegten Wohngebiet.

Sonstiges

Dieses Objekt ist ausschliesslich für Interessenten gedacht, die möglichst bereits Erfahrung aus der Gastronomie mitbringen und entsprechende finanzielle Mittel aufbringen können. Ein Kapitalnachweis wird gefordert!

Falls Sie Interesse an diesem Objekt haben, dann nutzen Sie bitte das Anfrageformular auf dieser Seite. Wir geben keine telefonischen Auskünfte über den Standort!

Dieses Objekt ist für den Mieter courtagepflichtig. Für den Nachweis/die Vermittlung sind 3 Nettomonatskaltmieten zzgl. 19% MwSt. vom Mieter an uns zu zahlen, sollte es zum Abschluss eines Mietvertrages/Kaufvertrag (Ablöse) kommen.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gelesen und akzeptiert, wenn Sie ein Exposé mit weiteren Informationen zum Objekt bei uns anfordern. Diese sind unter der folgenden URL abrufbar:
http://www.rhein-wupper-immo.de/pdf/agb.pdf


Rhein-Wupper-Immo Kennzahlen
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Geldwäschegesetz: Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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