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Imbiss in Solingen mieten - Top-Lage

BEREITS NEU VERMIETET!

Als Gastronomie-Makler vermarkten wir natürlich auch Imbiss-Betriebe. Wir freuen uns, Ihnen hier ein Top-Objekt in der Solinger Innenstadt präsentieren zu dürfen.

Der Imbiss ist nach gut 8 Jahren von dem derzeitigen Betreiber abzugeben. Der Steh-Imbiss umfasst ca. 70qm.

Er liegt in einer der besten Lagen in ganz Solingen! Einen besseren Standort wird man in Solingen kaum finden.

Im Sommer besteht die Möglichkeit des "Fensterverkaufs".

Angeboten werden Döner, Dürüm, Salate, Pizza, Bratwurst, Currywurst, Baguette, Pasta, usw. Ein Angebot an Softdrinks darf natürlich nicht fehlen.

Darüber hinaus gibt es einen Lieferservice für den Raum Solingen.

Das Objekt ist mit zwei Dönergeräte, einem doppelstöckigen Pizza-Ofen, Friteuse, mehreren Abzugshauben, diverse Kühlschränke, Kühltruhe, Kühltheke, Kleininventar etc. ausgestattet.

Sämtliches weitere Inventar wie Geschirr, Koch-Töpfe, etc. ist in der Ablösesumme enthalten.

Die Wände und der Boden sind weiss gefliest. Eine Personal-Toilette ist vorhanden.

Ein Vorbereitungsraum/Küche ist vorhanden.

Einer der besten Geschäftslagen in ganz Solingen!

Sonstiges

Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen für diesen Imbiss-Betrieb in Solingen.

Lassen Sie sich bitte vorab das Exposé von uns zu schicken. Sollte nach Durchsicht des Exposé das Objekt für Sie von Interesse sein, treffen wir uns gerne mit Ihnen zur Besichtigung dieses Imbiss.

Beachten Sie bitte, dass wir grundsätzlich keine telefonischen Auskünfte zu den in unserer Vermarktung befindlichen Gewerbeimmobilien geben.

Voraussetzung für eine Übernahme ist neben der Zahlung der Ablösesumme eine einwandfreie Schufa-Auskunft und ein Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge.


Rhein-Wupper-Immo Kennzahlen
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Geldwäschegesetz: Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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