2 Zimmer Wohnung Solingen ca. 62 qm - mit Tageslicht-Bad
Kurzbeschreibung | |
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Objekt-ID | RWI 1122 |
Ort | Solingen |
Wohnungstyp | 2-Zimmer Erdgeschosswohnung |
Wohnfläche in m² | ca. 62 qm |
Bezugsfrei ab: | Vermietet! |
Etagenanzahl |
3 |
Anzahl Garage / Stellplatz | €35,00 / Monat (Stellplatz) |
Kosten | |
Kaltmiete | Objekt ist bereits vermietet! |
Kaution |
- |
Bausubstanz & Energieausweis | |
Baujahr |
1992 |
Objektzustand |
gepflegt |
Qualität der Ausstattung | Die Wohnung wird im Leerstand besenrein übergeben. |
Heizungsart |
Zentralheizung |
Wesentlicher Energieträger |
Gas |
Energieausweistyp |
Bedarfsausweis |
Objektbeschreibung
Schöne zwei Zimmer-Wohnung in Solingen City zu vermieten.
Die Wohnung befindet sich in einem sehr schönen gepflegten Wohn- u. Geschäftshaus. Der Eingangsbereich ist freundlich und hell gestaltet.
Aktuell ist die Wohnung an einen jungen Mann vermietet. Diese kann zum 01.12.2012 von Ihnen angemietet werden.
Die Wohnung liegt im Erdgeschoss. Das Schlafzimmer liegt auf der Gebäuderückseite Richtigung Innenhof. Alle Räume sind mit Fenstern ausgestattet.
Die Wohnung verfügt über einen kleinen Flur, einen Wohnraum mit grosser Fensterfront und einer kleinen Ecke für die Küche. Die Wohnung ist sehr gut aufgeteilt und grosszügig geschnitten.
Die Wohnung ist mit eingebauten Deckenspots/-strahlern ausgestattet (siehe Foto).
Der Boden ist teilweise gefliest und mit Laminat versehen. Das moderne Bad ist weiss gefliest. Eine schöne Eck-Dusche ist vorhanden.
Darüber hinaus verfügt das Badezimmer über ein Fenster, so daß das Bad schön hell ist.
Ausstattung
Lage
Die Mietwohnung liegt zentrumsnah. Nur wenige Minuten zu Fuß und Sie befinden sich mitten in der Innenstadt.
Sonstiges
Die Wohnung ist aktuell noch bis Dezember 2012 an einen jungen Mann vermietet, wobei dieser aber bereits eine andere Wohnung angemietet hat. Dieser Mieter wäre mit einer Übergabe an einen Nachmieter zum 01.11.2012 einverstanden.
Rhein-Wupper-Immo Kennzahlen | |
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Geldwäschegesetz: Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.