Geldwäschegesetz

  1. Darf ein Immobilienmakler meine Identität überprüfen?
    Ja - das Geldwäschegesetz verlangt sogar ausdrücklich vom Makler, dass er weiss, mit wem er Geschäfte macht. Der Makler muß seinen Kunden kennen (so genanntes "Know-your-customer-Prinzip"). Dazu müssen Makler die im Geldwäschegesetz vorgeschriebenen Daten erheben, die Richtigkeit anhand amtlicher Dokumente prüfen und die Angaben mindestens fünf Jahre aufbewahren. Der Staat nimmt hier explizit alle Gewerbetreibenden in die Pflicht, Ermittlungstätigkeiten zu übernehmen, die bisher der Polizei obliegten. Der Makler wird quasi zum "Hilfssheriff" des Staates.
  2. Aber ich habe doch gar nichts mit Geldwäsche zu tun!
    Wenn Sie der Makler nach Ihren Daten fragt, ist das kein Zeichen des Misstrauens oder eines Verdachts - er wird dies bei allen seinen Kunden tun, um die ihm nach dem Geldwäschegesetz obliegenden Pflichten zu erfüllen. Das zeichnet ihn als seriösen Gewerbetreibenden aus
  3. In welchen Fällen muss eine Identifizierung erfolgen?
    Zum Beispiel wenn Sie einen hochwertigen Gegenstand, z. B. ein Auto, ein Gemälde, Gold oder Schmuck im Wert ab €15.000,- kaufen und in bar zahlen möchten,
    über einen Immobilienmakler eine Immobilie verkaufen möchten oder sich für den Kauf einer Immobilie interessieren. Dann muss der Immobilienmakler Sie grundsätzlich bereits beim ersten persönlichen Zusammentreffen identifizieren.
  4. Welche Pflichten habe ich dabei?
    Als Kunde müssen Sie den Gewerbetreibenden/Unternehmer/Makler darin unterstützen, dass er das, was das Geldwäschegesetz von ihm verlangt, auch umsetzen kann.
    Das heißt, Sie müssen
    - Ihren Namen, Ihren Geburtsort, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihre Anschrift angeben und gestatten, dass diese Daten sowie die Ausweisnummer und die ausstellende Behörde notiert werden (Dokumentation).
    Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen vergleichbaren gültigen amtlichen Lichtbildausweis als Beleg für Ihre Angaben zeigen; der Verpflichtete darf das Dokument mit Ihrem Einverständnis auch kopieren, dies ist häufig die einfachste Form der Dokumentation.
    angeben, ob Sie das Geschäft für sich selbst oder eventuell für einen Dritten (wirtschaftlich Berechtigten) abschließen möchten; handeln Sie für einen wirtschaftlich Berechtigten, müssen Sie auch Angaben zu dessen Identität machen,
    falls Sie für eine juristische Person oder eine Personengesellschaft handeln: Firma (Name oder Bezeichnung), Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder des gesetzlichen Vertreters offenlegen. Ihre Angaben müssen Sie durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, Gründungs- oder gleichwertige beweiskräfte Dokumente belegen.
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