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Geschäftserfolg beginnt mit der richtigen Immobilie
Lotto - Lottoannahmestelle - Hermes Paketshop und Reinigungsannahme mit überdurchschnittlichen Lottowochenumsatz zu verkaufen
Lottoannahmestelle in Krefeld
Kurzbeschreibung
RWI 1244
Lottoannahmestelle
Krefeld
50 qm
B-Lage
von vorne
zu vermieten
vermietet
zzgl. 19% MwSt. und €180,- Betriebs-/Nebenkosten
45000
ja
gepflegt
Der Energieausweis zur hier angebotenen Immobilie wurde von uns beim Eigentümer angefordert, lag uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Inserates aber nicht vor. Gemäß § 16 EnEV ist der Verkäufer bzw. Vermieter dazu verpflichtet, dem Kauf- bzw. Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei einer Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages im Original bzw. in Kopie auszuhändigen.
Verbrauchsausweis
Gas
nach Vereinbarung
Objektbeschreibung
Längjährige Lottoannahmestelle in frequentierter Geschäftslage in der Nähe von Düsseldorf zu verkaufen. Der Lottowochenumsatz ist überdurchschnittlich. Solche Geschäfte werden nur sehr selten auf dem Markt angeboten.
Ideal für Personen, die aus Düsseldorf kommen und ein entsprechendes Objekt suchen. Sehr gut geeignet für ein Ehepaar!!!
Das Geschäft umfasst geschätzt ca. 50qm. Betrieben wird es mit drei Aushilfen und einer Festangestellten. Der Inhaber arbeitet ca. 18 - 22 Stunden in der Woche selbst im Geschäft. Neben Lotto, werden Tabakwaren, Zeitschriften, Getränke (keine alkoholischen), Süßigkeiten, Telefonkarten, Raucherzubehör, etc. verkauft. Darüber hinaus fungiert das Geschäft als Hermes-Paketshop und Reinigungsannahme.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag: 07:30 - 13:00 Dienstag - Freitag: 07:30 - 13 und 15:00 - 18:00 Samstag: 07:00 - 13:00
Ausstattung
Das Geschäft ist mit einer Lottotheke, einem Ausfüllbereich, diversen Wandregalen, Coca-Cola Kühlschrank, Lottotheke, Alarmanlage (Kameraüberwachung/Bildschirme), diversen Drehständern, kleinem Büro mit Kühlschrank ausgestattet. Das Geschäft verfügt über ein Belüftungssystem, welches manuell reguliert werden kann.
Lage
In gut frequentierter Geschäftslage
Geldwäschegesetz:
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rhein-Wupper-Immo
Tel.:
0212 - 64 27 320
Tags:
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