Umsatzstarke Lottoannahmestelle in Leverkusen abzugeben / zu verkaufen / eröffnen
Lottoannahmestelle in Leverkusen
Kurzbeschreibung
RWI 1052
Lottoannahmestelle
Leverkusen
65 qm
vermietet!
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ja
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Objektbeschreibung
Vollständig ausgestattete Lottoannahmestelle in Leverkusen abzugeben, die von den derzeitigen Inhabern seit ca. 42 Jahren (!) geführt wird.
Gesucht wird ein Nachfolger, der möglichst schon einmal eine Lottoannahmestelle geführt hat oder entsprechende Erfahrung mitbringt. Darüber hinaus sollte der Nachfolger zu dem über Jahrzehnte aufgebauten Stammkundenkreis passen.
Sie übernehmen einen gut laufenden Kiosk / eine Lottoannahmestelle mit einem Jahrsumsatz von ca. XXX Euro.
In der Regel verlangt Westlotto eine Kaution in Höhe von einem Wochenumsatz, der als Bankbürgschaft hinterlegt werden kann.
Leider müssen die Inhaber diese Lottoannahmestelle aus gesundheitlichen Gründen abgeben und suchen nun einen verlässlichen Nachfolger.
Ausstattung
Das Objekt ist mit diversen Regalen, Lotto-Theke, Kasse, Klimaschränke für Zigarren, Zeitschriften-Regalen, Geburtstagskartenständer, etc. ausgestattet.
Lage
Das Objekt befindet sich in guter Lage. Zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft.
Sonstiges
Falls Sie Interesse haben und einen entsprechenden Kapitalnachweis vorlegen können, entsprechende Erfahrung mitbringen und dem Anforderungsprofil gerecht werden, dann lassen wir Ihnen gerne weitere Informationen zu kommen.
Rhein-Wupper-Immo Kennzahlen
Nur sichtbar für registrierte User
Geldwäschegesetz:
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rhein-Wupper-Immo
Tel.:
0212 - 64 27 320
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