Die gesetzliche Pflicht - Makler müssen Verbraucher über die Widerufsbelehrung informieren

Wenn sich Interessenten als "Verbraucher" für ein bestimmtes Objekt interessieren, werden diese von Maklern auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Für alle sogenannten Fernabsatzverträge gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucher, d.h. Fernabsatzverträge können innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Sie auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten und den Makler darüber informieren, so dass dieser Ihnen schnellstmögich weitere Informationen zu einem angefragten Objekt mitteilen kann, ansonsten müsste der Immobilienmakler 14-Tage warten, bevor er Ihnen ein Exposé mit weiteren Informationen zur Verfügung stellen kann.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht als Verbraucher, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag über die Vermittlung einer Mietwohnung/Immobilie/Geschäftsgelegenheit durch uns als Makler zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rhein-Wupper-Immo, René Schürmann, Mittelgönrather Str. 15, 42655 Solingen , Email info@rhein-wupper-immo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefonanruf oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster "Widerrufsformular" verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben Sie alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellen Informationen an uns zurückzugeben.

powered by webEdition CMS